Unsere Einrichtungen sind geöffnet und Sie können weiterhin unsere Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Bestimmungen für alle Begleitpersonen unserer PatientInnen die „2,5-G-Regel“ (gültiger Impfnachweis / negativer PCR-Test nicht älter als 48 Std. / eine ärztliche Bestätigung bzw. Absonderungsbescheid über eine in den letzten 180 Tagen erfolgte und abgelaufene Infektion) zu beachten ist!